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Das Wasser, das nicht verdunstet, fließt unter- und oberirdisch
ab.
Beim Abfluss auch Gesamtabfluss bezeichnet) unterscheidet man den
Direktabfluss und den grundwasserbürtigen Abfluss. Als Direktabfluss
wird derjenige Abfluss verstanden, der über den Oberflächenabfluss
der Vorfluter das jeweilige Teileinzugsgebiet verlässt (DIN 4049-3
1994).
Dies kann über die Kanalisation, über Dränagen oder oberirdisch
z.B. über Gräben erfolgen.
Das Niederschlagswasser, das in den Boden einsickert (Sickerwasser), gelangt unterirdisch
zum Abfluss. Dabei wird unterschieden in den so genannten Zwischenabfluss (Interflow)
in der ungesättigten Zone (wird noch zum Direktabfluss gerechnet) und den Basisabfluss (Base Flow) bzw.
grundwasserbürtigen Abfluss in der gesättigten Grundwasserzone.
Ohne Entnahme oder Zuleitung von Wasser in einem geschlossenen Teileinzugsgebiet entspricht der grundwasserbürtige
Abfluss der Grundwasserneubildung. Wenn das unterirdische Einzugsgebiet
bekannt ist, kann die Grundwasserneubildung aus dem Basisabfluss eines
Vorfluters bestimmt werden. |
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